Aussetzung von Elternbeiträgen/Musikschulgebühren im Monat April
Aufgrund der aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schließungen der Schulen und Betreuungseinrichtungen, erhebt die Stadt Barntrup für den Monat April 2020 keine Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule (OGS), sowie auch nicht für die in den Schulen etablierte Vor- und Übermittagsbetreuung.
Diese Entscheidung ist seitens der Verwaltung und der Politik per Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt worden.
Die Stadt Barntrup möchte den betroffenen Eltern damit eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen und folgt den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Nordrhein Westfalen. Die Empfehlung sieht ausschließlich die Befreiung von den Elternbeiträgen für den Monat April 2020 vor.
Eltern, die ihre Kinder in einer Notbetreuung betreuen lassen, sind ebenfalls von der Beitragspflicht befreit.
Auch die Musikschulgebühren für die Musikschule der Stadt Barntrup werden für April nicht erhoben.