Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Barntrup in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten und für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2020.
Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung –KwahlO- vom 31.August 1993 (GV. NRW. 1993 S. 592, 967), zuletzt geändert durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der KwahlO vom 9. Oktober 2019 (GV. NRW. 2019, S. 601)-SGV NRW 1112-, fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
- in den Wahlbezirken und
- aus den Reservelisten
auf.
Außerdem fordere ich hiermit gemäß § 75 b KWahlO zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
- des Bürgermeisters
auf.
Die follständige Aufforderung finden Sie HIER.