Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 02/08 "Filleberg" in Barntrup-Alverdissen
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Bebauungsplan Nr.02/08 „Filleberg“ in Barntrup-Alverdissen
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
- Unterrichtung der Öffentlichkeit und Äußerung zur Planung gem. § 13a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/08 "Filleberg" in der Gemarkung Alverdissen gefasst.
Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses wird angeordnet.
Die Freifläche des ehemalig genutzten Schützenplatzes an der Schloßstraße, liegt seit der Verlagerung des Schützenplatzes brach. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer Festlegung eines allgemeinen Wohngebietes, soll eine Wohnbebauung in der ansonsten schon vorhandenen Siedlungsstruktur umliegend des Geltungsbereiches ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/08 "Filleberg" in Barntrup-Alverdissen ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit von
Donnerstag, 03.11.2022 bis einschließlich Freitag 02.12.2022
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Barntrup, Mittelstraße 32, 32683 Barntrup, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 13, während der Dienststunden unterrichten und zur Planung äußern.
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Der Aufstellungs- sowie der Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Barntrup, den 21.10.2022
gez. Borris Ortmeier
Bürgermeister