Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die unter den Datum vom 18.02.2020 verfasste Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertrtung der Stadt Barntrup in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten und ür die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Barntrup am 13.09.2020 (veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 12 vom 25.02.2020 Nr. 99 Teil 1) wird auf Grund der Regelungen in den §§ 6, 7, 8 und 13 des Gesetzes zur Durchführung der Kommunahlwahlen 2020 vom 29.05.2020 (GV NRW 2020, S. 379) durch die nachfolgende Bekanntmachung ersetzt.
Die nachfolgende Bekanntmachung finden Sie HIER.
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