Meldepflicht für Wärme- und Wasserzähler
Ab dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten und löst das bisherige Eichgesetz ab. Eine insoweit wichtige Neuerung ist u.a. die Meldepflicht für Wärme- und/oder Wasserzähler innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach deren Einbau bzw. Inbetriebnahme.
Daraus folgt, dass diejenigen die z.B. Wasserzähler für Nebenkostenabrechnungen usw. nach dem 01.01.2015 eingebaut haben, dieses dem zuständigen Eichamt (für Barntrup das Eichamt Bielefeld, Detmolder Straße 513, 33605 Bielefeld, Tel. 05 21 / 23 84 3-0) zu melden haben.
Die Anmeldung kann auch online erfolgen über www.eichamt.de Verwenderanzeige nach § 32 MessEG.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht gem. § 60 MessEG eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 20.000 € geahndet werden kann. Verbrauchswerte von nicht geeichten Zählern (§ 33 MessEG) können Bußgelder von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.