Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Stadtverwaltung Barntrup
Mittelstraße 32
32683
Barntrup
Bis zum 31.03.2005 waren die Städte und Gemeinden für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Aufgrund des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der am 01.04.2005 in Kraft getreten ist, ist ab diesem Zeitpunkt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zuständig.