Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wenden Sie sich an:
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Benötigt werden
Personalausweis oder Reisepass
Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung (Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass)
zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift
Neu: Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.
Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Dienstleistung ohne Termin
Für diese Dienstleistung können Sie keinen Termin vereinbaren. Wir nehmen Ihren Antrag direkt an der Info-Theke im Kundenzentrum Ihrer Wahl entgegen.
Informationen rund um das Gewerbezentralregister
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an die Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt ist.
Hinweis: Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus der Gewerbezentraldatei.
Vorsprache
Den Gewerbezentralregisterauszug können Sie nur persönlich beantragen.
Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges gestellt werden. In diesem Fall müssen sowohl der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) als auch die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.
Die Beglaubigung kann durch eine Notarin, einen Notar oder eine beglaubigungsberechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
Gebühren
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zur Zeit 13,00 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro beifügen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein