Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.
Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.
Notwendige Unterlagen
Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben, eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Barntrup
weitere gesetzliche Bestimmungen zur Hundehaltung
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes könnte die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
zuständiges Amt:
Stadtverwaltung Barntrup
Straße:
Mittelstraße 38
PLZ/Ort:
32683
Barntrup