Beglaubigung von Unterschriften
Im Bürgerbüro können Sie Unterschriften beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
In jedem Fall ist die Vorlage eine Ausweisdokumentes zwingend erforderlich.
In jedem Fall ist die Vorlage eine Ausweisdokumentes zwingend erforderlich.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Stadt Barntrup Bürgerbüro |
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zuständiges Amt:
Bürgerbüro der Stadt Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup