Auskünfte über Gewerbetreibende
Auskünfte über Gewerbetreibende
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).
Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um das sogenannte gewerbliche Führungszeugnis, welches Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Gewerbezentralregister.
Erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag unter Angabe des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungsgebühren:
Gebühren
Die Gebühren für eine Auskunft betragen 15,00 € nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein