Abmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Barntrup aufgeben, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
Eine bestehende Nebenwohnung in Barntrup muss ebenfalls abgemeldet werden, wenn Sie keine neue Wohnung beziehen. Die Mitteilung muss dann bei der Meldebehörde erfolgen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung der bisherigen Wohnung nicht erforderlich. Sie müssen sich nur am neuen Wohnort anmelden. Die Meldebehörde des neuen Wohnsitzes informiert die bisher zuständige Meldebehörde über den Wegzug unverzüglich im Wege der Rückmeldung.
Informationspflicht_Art_ 13_DSGVO_meldepflichtige_Personen
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen zur Abmeldung nur Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und eine Wohnungsgeberbestätigung.
Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Stadt Barntrup Bürgerbüro |
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