Grundsteuer A
Die Grundsteuer A wird erhoben für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer/Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.
Die Grundsteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Grundsteuerhebesatz
zuständiges Amt:
Stadtverwaltung Barntrup
Straße:
Mittelstraße 38
PLZ/Ort:
32683
Barntrup