Wohnsitz anmelden / ummelden / abmelden
Sie haben eine neue Wohnung in der Stadt Barntrup bezogen, sind innerhalb Barntrups umgezogen oder ziehen ins Ausland? Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen aus, ist der Auszug der Stadt/Gemeinde mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Rechtsgrundlage(n)
Anmeldung, Abmeldung – § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers – § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten – §§ 20 ff Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- ggf. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: ggf. Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils
Fristen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Für die Wohnsitzanmeldung oder die Änderung Ihrer Anschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Ansprechpartner:
| vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Czerwonka, Susanne |
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Dieling, Stephanie |
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Pettig, Diana |
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