Fischereischein beantragen

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt.

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.




Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er nur unveränderliche Merkmale. Lichtbild und Wohnadresse sind nicht vermerkt. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Wegfall des Jugendfischereischeins Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.

Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.


Sie können Ihren Fischereischein online beantragen oder auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Barntrup.




VerwaltungsleistungBeantragung OnlineBeantragung vor Ort

Fischereischein auf Lebenszeit
(zzgl. fälliger Fischereiabgabe)

18,00 €30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr   14,00 €22,00 €
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre42,00 €50,00 €
Ausländerfischereischein
(Jahresfischreischein inkl. Fischereiabgabe)
20,00 €32,00 €
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit
(nur beim Landesamt online oder postalisch)
30,00 €

30,00 €




Hier können Sie Ihren Fischereischein direkt online beantragen!

Hier können Sie sich einen Termin bei uns im Bürgerservice buchen!

Weitere Informationen




Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz

Fischereiprüfungsordnung



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-153 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249






zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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