Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sie wollen ein Gewerbezentralregister beantragen? Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz
Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüroder Stadt Barntrup zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in Barntrup gemeldet sind.
Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.
Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
Bearbeitungsgebühren:
13,- Euro