Bekanntgabe über die Veröffentlichungspflicht von An-gaben Barntruper Mandatsträger/innen gem. § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Bekanntgabe über die Veröffentlichungspflicht von Angaben Barntruper Mandatsträger/innen gem. § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden haben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW schriftlich Auskunft über ihre
Ausgeübten Berufe und Beraterverträge
- Mitgliedschaften in Aufsichtsräten
- Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
zu geben.
Diese Angaben können während der Öffnungszeiten der Stadt Barntrup in den Diensträumen, Rathaus, Mittelstraße 38, Erdgeschoss Zimmer-Nr. 4 oder 9 eingesehen werden.
Barntrup, den 10.09.2024
Der Bürgermeister
Ortmeier