Öffentliche Ausschreibungen/ Informationspflichten
„Nationale Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 VOB/A"
Die Stadt Barntrup, Kreis Lippe, schreibt unter Zugrundelegung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), wie folgt aus:
Pumpstation Alverdissen
Ortsumgehung Barntrup
- Bau von Schmutzwasserleitungen (pdf-Format)
- Sanierung des Hochbehälters Barntrup-Alverdissen (pdf-Format)
Mit Einführung der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 zum 11.06.2010 haben sich neue Veröffentlichungspflichten ergeben:
Zuschlagserteilung gem. § 19 Abs. 2 VOL/A
Gem. § 19 Abs. 2 VOL/A - Ausgabe 2009 - ist nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informationen werden für 3 Monate vorgehalten.
Zuschlagserteilung gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A - Ausgabe 2009 - ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen gem. § 20Abs. 4 VOB/A
Gem. § 20 Abs. 4 VOB/A - Ausgabe 2019 - sind Unternehmen fortlaufend auf Internetportalen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen zu informieren, wenn der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Am Krähenholz
- Tief- und Landschaftsbauarbeiten Fussweg "Wolfsiek", Barntrup - Los 1 und Los 2-
- Kanalsanierung "Bergkamp", Barntrup Sonneborn
- Tiefbau-und Kunststoffarbeiten: Umbau Tennenkleinspielfeld in ein Multifunktionskleinspielfeld
Mit Einführung des TVgG NRW zum 01.05.2012 haben sich neue Veröffentlichungspflichten ergeben:
Beabsichtigte Beschaffung gem. § 3 Abs. 3 TVgG NRW
Gem. § 3 Abs. 3 TVgG NRW ist bei Vergabeverfahren ohne öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder zur Teilnahme die Beschaffungsabsicht zu veröffentlichen.
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Zuschlagserteilung gem. § 3 Abs. 3 TVgG
Gem. § 3 Abs. 3 TVgG NRW sind bei Vergabeverfahren ohne öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder zur Teilnahme nach Zuschlagserteilung die wesentlichen Daten des Vergabeverfahrens und des Auftrages bekannt zu machen.