Ummeldung von Barntruper Einwohnern (Wohnsitzwechsel innerhalb von Barntrup)
Besonderheiten
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Befreiung von der Meldepflicht
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Gemeinde ist nur eine der bezogenen Wohnungen meldepflichtig.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag der neuen Wohnung
- Identitätsnachweis (zum Beispiel: Personalausweis)
Abmeldung von Barntruper Einwohnern (Umzug nach außerhalb)
Besonderheiten
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist der Wohnungsgeber.
Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
- Auszugsbescheinigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlagen
Hauskauf
Sollten Sie in Barntrup ein Haus gekauft oder verkauft haben, denken Sie bitte daran, folgende Informationen an das Wasserwerk unter der Tel.-Nr. 05263 / 409-171 zu geben:
- Lagebezeichnung des Grundstückes
- Name und Anschrift des alten und des neuen Eigentümers
- Datum der Übergabe des Gebäudes und den Stand der Wasseruhr an diesem Tag