Wo ist der Todesfall zu melden?
Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
- Derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt "anzeigt", muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Altenheim eingetreten ist
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!)
- Sterbefallanzeige (Formular muss vom Krankenhaus/Altenheim ausgestellt werden)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn in der Todesermittlung die Polizei eingeschaltet ist (z.B. bei Verkehrsunfall, Freitod oder Mord)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
- Diese Unterlagen übergeben Sie bitte der Polizei, die alles weitere regelt.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Barntrup.
- Elfriede Buddensiek, ↓Visitenkarte
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Elfriede BuddensiekDiese Visitenkarte als vCard herunterladen.Standesamt↓ Sprechzeiten
- Mo., Mi., Do., Fr. von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Mo. von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Do. von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Stadt BarntrupMittelstraße 3232683 BarntrupT: 05263/409-134F: 05263/409-249
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