Was ist bei der Geburt eines Kindes zu tun?
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Sofern es sich um eine Totgeburt handelt, ist diese spätestens am nächsten Werktag anzumelden.
Mitzubringen sind:
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:
- Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden unterschrieben)
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. des Anzeigenden
- Familienstammbuch
- oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
bei einem Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist
- Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Anzeigenden
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde der Mutter (wenn ledig)
- oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Auflösungsvermerk (wenn Mutter geschieden oder verwitwet)
- oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte
- Heiratsurkunde der Eltern
Eine freiwillige Angabe sind eventuell akademische Grade der Eltern, die allerdings, sofern die Eintragung gewünscht wird, nachzuweisen sind (Nachweis bereits im Familienbuch vorhanden oder Diplomurkunde etc. mit vorlegen) Urkunden sind jeweils im Original und ausländische Urkunden außerdem mit einer Übersetzung vorzulegen.
Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilungen stehen die Standesbeamten gern zur Verfügung.
- Elfriede Buddensiek, ↓Visitenkarte
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Elfriede BuddensiekDiese Visitenkarte als vCard herunterladen.Standesamt↓ Sprechzeiten
- Mo., Mi., Do., Fr. von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Mo. von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Do. von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Stadt BarntrupMittelstraße 3232683 BarntrupT: 05263/409-134F: 05263/409-249
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