Wahl des deutschen Bundestages

In Deutschland finden alle vier Jahre Bundestagswahlen statt. 

Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW wohnt.

Gewählt werden die Mitglieder des Bundestages Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen.

Mit der ersten wird der Direktkandidat in einem der derzeit 299 Wahlkreise gewählt. Der Kandidat der in seinem Wahlkreis, die meisten Erststimmen für sich gewinnt, zieht automatisch als gewählter Direktkandidat in den Bundestag.

Mit der Zweitstimme wird die Anteil der Sitze der Parteien bestimmt. Um mindestens einen Sitz als Partei im Bundestag zu bekommen muss eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhalten.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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